Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGBs Orangenkönig e.K. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Orangenkönig e.K.

1. Geltungsbereich (§§ 305 ff. BGB)

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reservierungen und Käufe, die über die Webseite der Orangenkönig e.K. abgeschlossen werden.
(2) Mit Abschluss einer Reservierung oder eines Kaufvertrages erkennt die Kundin bzw. der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft finden keine Anwendung, es sei denn, Orangenkönig e.K. hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsschluss (§§ 145 ff., 312i BGB)

(1) Die Darstellung der Waren auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Reservierung dar.
(2) Durch Absenden der Reservierung über das Online-Formular gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab (§ 145 BGB).
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Orangenkönig e.K. die Reservierung elektronisch bestätigt (§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB).
(4) Eine Lieferung erfolgt nicht; die Ware ist ausschließlich im Geschäft von Orangenkönig e.K. abzuholen.


3. Verbindlichkeit der Reservierung (§ 433 BGB)

(1) Jede über die Webseite vorgenommene Reservierung ist rechtsverbindlich.
(2) Mit der Reservierung verpflichtet sich die Kundin bzw. der Kunde, die bestellte Ware zum vereinbarten Termin innerhalb der Öffnungszeiten abzuholen.
(3) Erfolgt keine Abholung, bleibt der Anspruch von Orangenkönig e.K. auf Zahlung des Kaufpreises bestehen (§ 326 Abs. 2 Satz 1 BGB), sofern die Nichtabholung nicht auf Umständen beruht, die Orangenkönig e.K. zu vertreten hat.


4. Stornierung und Rücktritt (§§ 312 ff., 312g, 323, 346 ff., 280 BGB)

(1) Eine Stornierung einer Reservierung ist bis spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem vereinbarten Abholterminmöglich.
(2) Nach Ablauf dieser Frist kann eine Stornierung ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch Orangenkönig e.K. erfolgen.
(3) Sobald ein Abholtermin als „ausgebucht“ bekanntgegeben wurde, ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
(4) Jede Stornierung stellt eine reine Kulanzleistung dar und begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Rückerstattung. Orangenkönig e.K. behält sich das Recht vor, eine Stornierung im Einzelfall abzulehnen.
(5) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da es sich bei den angebotenen Waren um verderbliche Lebensmittel handelt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind oder deren Haltbarkeit durch eine Rücksendung beeinträchtigt würde.
(6) Erfolgt eine Stornierung entgegen den vorstehenden Bestimmungen oder ohne Zustimmung von Orangenkönig e.K., bleibt der Anspruch auf Zahlung des vollen Kaufpreises bestehen (§ 280 Abs. 1, § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB).


5. Abholung der Ware (§§ 433, 446 BGB)

(1) Die Übergabe der Ware erfolgt ausschließlich durch Selbstabholung im Geschäft von Orangenkönig e.K. zum vereinbarten Termin.
(2) Kundinnen und Kunden, die ihre Ware nach 16:30 Uhr abholen möchten, müssen bei der Reservierung die Option „Spätabholung“ auswählen.
(3) Wird diese Option nicht gewählt, ist die Ware bis spätestens 16:30 Uhr während der Öffnungszeiten abzuholen.
(4) Bei der Abholung ist die Kundenkarte mit QR-Code (digital oder ausgedruckt) vorzulegen, um eine eindeutige Zuordnung der Reservierung zu ermöglichen.
(5) Mit der Übergabe der Ware an die Kundschaft geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf diese über (§ 446 BGB).


6. Beschaffenheit der Ware (§ 434 BGB)

(1) Die angebotenen Waren sind Naturprodukte und werden ohne Konservierungsmittel, Wachse oder vergleichbare Substanzen behandelt.
(2) Abweichungen in Farbe, Form, Größe oder Geschmack sind produktimmanent und stellen keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar.
(3) Die Kundschaft ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Abholung auf offensichtliche Mängel und Unversehrtheit zu prüfen (§ 377 HGB analog, sofern die Kundin bzw. der Kunde Unternehmer ist).


7. Reklamationen und Gewährleistung (§§ 434 ff., 437 BGB)

(1) Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zwei (2) Kalendertagen nach Abholung geltend zu machen. Inklusive eines Nachweises wie z.B. Foto bzw. vorzeigen der betroffenen Ware.
(2) Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt (§ 377 Abs. 2 HGB analog).
(3) Bei berechtigter Reklamation steht Orangenkönig e.K. nach § 439 BGB das Recht auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) zu.
(4) Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt (§ 276 Abs. 3 BGB).


8. Haftung (§§ 276, 280 BGB)

(1) Orangenkönig e.K. haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Orangenkönig e.K. nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt (§ 280 Abs. 1 BGB).
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


9. Schlussbestimmungen (§§ 305 ff., BGB)

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (§ 306 BGB).
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Orangenkönig e.K.